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   OLG Stuttgart, 04.02.1988 - 11 U 34/87   

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https://dejure.org/1988,16879
OLG Stuttgart, 04.02.1988 - 11 U 34/87 (https://dejure.org/1988,16879)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.02.1988 - 11 U 34/87 (https://dejure.org/1988,16879)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 11 U 34/87 (https://dejure.org/1988,16879)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf mangelfreie Herstellung des gesamten Gemeinschaftseigentums aus Erwerbsvertrag; Anwendung von Werk- oder Kaufgewährleistung; Rechtsgeschäftlicher Verjährungsausschluss; Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Räumlichkeiten als Abnahme ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1988 - 11 U 34/87
    Das Vorhandensein geringer Mängel schließt die Abnahme nicht aus (BGHZ 54, 354 [BGH 22.10.1970 - VII ZR 71/69] ; 61, 45) [BGH 04.06.1973 - VII ZR 112/71] .
  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 71/69

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1988 - 11 U 34/87
    Das Vorhandensein geringer Mängel schließt die Abnahme nicht aus (BGHZ 54, 354 [BGH 22.10.1970 - VII ZR 71/69] ; 61, 45) [BGH 04.06.1973 - VII ZR 112/71] .
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1988 - 11 U 34/87
    Zwar richten sich Sachmängelansprüche des Erwerbers einer Eigentumswohnung, zu deren Erstellung sich der Veräußerer verpflichtet hat, regelmäßig nach Werkvertragsrecht, auch wenn der Bau bei Vertragsschluß schon fertig war (BGHZ 68, 372 ff.).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1988 - 11 U 34/87
    Dieser Tatbestand setzt freilich eine gewisse Nutzungszeit voraus (BGH NJW 1985, 732).
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 363/86

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1988 - 11 U 34/87
    An die Stelle eines unwirksamen rechtsgeschäftlichen Verjährungsausschlusses tritt die gesetzliche Regelung (BGH WM 1988, 168).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.1986 - 12 U 93/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1988 - 11 U 34/87
    Dieser Anspruch wird in seinem Umfang auch nicht dadurch berührt, inwieweit andere Wohnungseigentümer ihre Ansprüche noch durchsetzen können ( § 425 Abs. 2 BGB ), wobei dahinstehen kann, ob die Wohnungseigentümer Gesamtgläubiger ( § 428 BGB ) oder Mitgläubiger ( § 432 BGB ) sind (BGH NJW 1986, 1552 [OLG Karlsruhe 06.02.1986 - 12 U 93/85] ).
  • OLG Nürnberg, 06.08.1985 - 3 U 194/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1988 - 11 U 34/87
    Schon aus diesem Grund geht der Hinweis auf die Entscheidung BGH WM 1986, 112 fehl Am 4.4.1984 wären darüber hinaus auch Ansprüche aus einem Architektenvertrag bereits verjährt gewesen, weshalb auch die Verjährung nicht mehr hätte unterbrochen werden können.
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